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Adoption eines Kindes aus der Türkei

Die Türkei ist seit 2004 Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens (HAÜ).

Dieses Übereinkommen regelt das zwingende Verfahren für grenzüberschreitende Adoptionen und sieht vor, dass für Adoptionen - egal ob Stiefkind-/Verwandtenadoptionen oder Fremdadoptionen - Fachstellen von beiden Ländern beteiligt werden müssen. Dies bedeutet, dass Verfahren zwingend in Deutschland zu starten sind. Wird dieses Verfahren nicht eingehalten hat dies zur Folge, dass den Kindern eine Einreise nach Deutschland verwehrt bleibt. 

Seit Ende 2021 werden von der Türkei auch wieder Eltern für Kinder im Ausland gesucht, da nicht alle Kinder im Land vermittelt werden können. 

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie sich für die Aufnahme eines Kindes aus der Türkei interessieren; gerne informieren wir Sie dann über die Abläufe des auf Grundlage des Haager Adoptionsübereinkommens konkret einzuhaltenden Verfahrens und die Unterstützung durch unsere Fachstelle.

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