Adoption eines Kindes aus Bosnien und Herzegowina
Bosnien-Herzegowina ist kein Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens.
Bosnien-Herzegowina steht der Vermittlung bosnischer Kinder ins Ausland im Allgemeinen zurückhaltend gegenüber. Derzeit besteht aus Sicht des Ministeriums kein Vermittlungsbedarf nach Deutschland, da es bereits im Inland selbst mehr Bewerber*innen als zu vermittelnde Kinder gibt. Gleichwohl erhalten Interessierte vor Ort oftmals andere Auskünfte durch die örtlichen Sozialzentren. Ob die Vermittlungssituation im Einzelfall tatsächlich anders ist, kann von uns in Rücksprache mit dem Fachministerium für Arbeit und Sozialpolitik in Sarajewo bei Bedarf geklärt werden. Dieses Ministerium muss seine Zustimmung zu einer grenzüberschreitenden Vermittlung – vor allem bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Bewerber – geben.
Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu uns auf, wenn Sie eine Adoption aus Bosnien – Herzegowina anstreben. Wir unterstützen Sie gerne bei allen zu klärenden Verfahrensfragen und den einzuhaltenden Abläufen zur Verwirklichung Ihres Adoptionsplanes.