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familie international frankfurt e.V.

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Adoption eines Kindes aus Kroatien

Kroatien ist seit 1. Apri 2014 Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens.

Die Zentrale Behörde mit Sitz in Zagreb ist dabei die bislang zuständigen "Zentren für Sozialfürsorge" auf die neue gesetzliche Regelung auszubilden und die damit notwendigen neuen Verfahrensschritte für internationale Verfahren zu implementieren. 

Wir stehen in engem Kontakt mit der Zentralen Behörde um Änderungen zeitnah an unsere Bewerber bzw. Interessierte weitergeben zu können. 

Bislang mussten gemäß Familiengesetz der Republik Kroatien die Antragsteller*innen  die kroatische Staatsbürgerschaft besitzen. 
In Ausnahmefällen, wenn das von besonderem Nutzen für das Kind ist, konnten Antragsteller*innen auch ausländische Staatsbürger*innen sein. Hinsichtlich des Alters sah das kroatische Familiengesetz vor, dass nur Personen bis 35 Jahren adoptieren dürfen. In besonderen Fällen durfte der Altersabstand zwischen der annehmenden Person und dem Adoptivkind davon abweichen, durfte jedoch nicht größer als 45 Jahre sein.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass in Kroatien die Zahl der Adoptivbewerber*innen die Zahl der zur Vermittlung stehenden Kinder übersteigt.

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